Sind während der Baumkontrolle schon Habitate in einem Baum gefunden worden, oder es tauchen im Vorfeld von Baummaßnahmen Habitate auf, oder es soll im Vorfeld eine Bestandsaufnahme von Habitaten
gemacht werden, so führe ich eine artenschutzrechtliche Voruntersuchung durch.
Diese Untersuchung ist bundesweit nicht einheitlich namentlich definiert (SAP, ASP, ...), ist jedoch meist ein dreistufiges Verfahren. In der ersten Stufe ist in der Regel eine solche
artenschutzrechtliche Voruntersuchung/Potentialabschätzung notwendig.